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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANWENDUNGSBEREICH DER AGB

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Unreal Estates UG (nachfolgend „SkillCampVR“ genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten für die Miete von Geräten (nachfolgend „Mietobjekte“ oder „Hardware“ genannt) sowie die Benutzung von Software („SkillCampVR-StandardApplikationen“).

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. VERTRAGSLAUFZEIT

Der Vertrag wird - soweit nicht anders vereinbart - zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundmietzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer der Parteien in Textform gekündigt wird.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot und/oder der aktuell gültigen Preisliste von SkillCampVR. Insbesondere Einrichtungsarbeiten, Schulungen, Workshops und Upgrades auf neue Versionen sind nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste von SkillCampVR gesondert zu vergüten; Individualvereinbarungen zur Vergütung gehen der Preisliste vor.

Sämtliche Preise sind fällig und zahlbar bis 14 Tage ab Rechnungsstellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Transport, Reisekosten, Spesen und Versicherung.Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen SkillCampVR zu einer entsprechenden Preisanpassung.

SkillCampVR wird dem Kunden die Rechnung monatlich per E-Mail zukommen lassen, die der Kunde gesondert zu sichern hat, um sie für das Finanzamt bereitzuhalten. Sofern der Kunde eine Zusendung der Rechnung auf dem Postweg wünscht, wird für jede Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. berechnet.

Der Kunde ermächtigt SkillCampVR, fällige Beträge nach Maßgabe des beiliegenden SEPA-Lastschriftmandats einzuziehen. SkillCampVR wird den Kunden spätestens fünf Kalendertage vor Fälligkeit durch Versenden einer Vorabankündigung über die anstehende Lastschrift informieren. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen ist eine einmalige Vorabankündigung ausreichend. Bei anderer Zahlungsweise fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. je Zahlung an.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten inkl. anfallender Bankgebühren, die durch zurückgehaltene Zahlungen oder im Falle fehlender Kontendeckung entstanden, sind zu tragen.Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten inkl. anfallender Bankgebühren, die durch zurückgehaltene Zahlungen oder im Falle fehlender Kontendeckung entstanden, sind zu tragen.

4. Erstellung neuer Trainingsszenarien durch SkillCampVR, Nutzungsrechte von SkillCampVR

Bei Bedarf entwickelt SkillCampVR in Absprache mit dem Kunden auf Kosten von SkillCampVR zusätzliche neue Trainingsszenarien. Die finale Entscheidung darüber, ob bestimmte Trainingsszenarien entwickelt werden, trifft stets SkillCampVR.

Im Rahmen der Entwicklung neuer Trainingsszenarien können SkillCampVR und Kunde miteinander kooperieren. Der Kunde kann im Rahmen dieser Kooperation bestimmte Materialien in textlicher, bildlicher oder sonstiger Form an SkillCampVR übermitteln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SkillCampVR die Inhalte der übermittelten Materialien für die Erstellung neuer Trainingsszenarien nutzen darf. Der Kunde versichert, dass durch die Übermittlung und die Nutzungsfreigabe keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SkillCampVR die im Rahmen dieser Kooperation von SkillCampVR entwickelten und finanzierten Trainingsszenarien uneingeschränkt  für eigene Zwecke – auch kommerziell - nutzen darf.

5. VERTRAGSABSCHLUSS, SELBSTLIEFERUNGSVORBEHALT

Die Präsentation von Hardware sowie von SkillCampVR-Standart-Applikationen, z.B. auf der Internetseite von SkillCampVR, in Verkaufsprospekten, Werbung etc. oder im Rahmen der testweisen Überlassung einzelner Hardware oder Teilen von Hardware erfolgt unverbindlich zu Werbezwecken und stellt lediglich eine an den Kunden gerichtete Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar.

Soweit SkillCampVR dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, eine Bestellung über einen OnlineShop von SkillCampVR zu tätigen, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm in den „Warenkorb“ gelegten Waren ab, wenn er den Button „Jetzt kaufen“ anklickt. Der Kunde erhält dann zunächst eine unverbindliche Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung („Zugangsbestätigung“).

Die Annahme eines vom Kunden gemachten Angebots steht im freien Ermessen von SkillCampVR. Um SkillCampVR die Prüfung zu ermöglichen, ob das Angebot des Kunden angenommen werden soll, hält sich der Kunde zehn (10) Tage an sein Angebot gebunden. Eine verbindliche Annahmeerklärung durch SkillCampVR nach Prüfung der Bestellung kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder den Versand der Bestellung erfolgen.

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung. Beide Vertragspartner sind im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Ware zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn SkillCampVR in Bezug auf diese Nichtverfügbarkeit kein Verschulden trifft. SkillCampVR ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und im Falle eines auf die Nichtverfügbarkeit gestützten Rücktritts eine etwaig bereits vom Kunden erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzugewähren.

Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Vertragsgegenstand Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere in Form von Genehmigungspflichten oder Nutzungsbeschränkungen im Ausland. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von SkillCampVR steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Solange SkillCampVR auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb des Kunden (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. SkillCampVR teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

6. DURCHFÜHRUNG UND DAUER DER TRAININGSEINHEIT

Eine Trainingseinheit dauert 20 Minuten.

7. RÜCKGABE DER MIETOBJEKTE BEI VERTRAGSBEENDIGUNG

Bei – auch vorzeitiger – Vertragsbeendigung hat der Kunde(n) die Mietobjekte in funktionsfähigem und vertragsgemäßem Zustand auf Kosten und Gefahr des Kunde(n)s SkillCampVR an dessen o. a. Sitz zurückzugeben. Vom Kunde(n) eingegebene Daten sind unwiederbringlich zu löschen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist SkillCampVR berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietobjekte auf Kosten des Kunde(n)s abholen zu lassen.

Kündigt SkillCampVR aus einem vom Kunde(n) zu vertretenden Grund, kommt der Kunde(n) mit der Schadenersatzforderung des SkillCampVRs in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen Zahlung leistet, nachdem ihm die Kündigung und die Geltendmachung des Schadens zugegangen sind.

Wird das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet, ohne dass ein in dem Verhalten oder der Person von SkillCampVR liegender wichtiger Grund vorliegt, so ist SkillCampVR berechtigt, 50 Prozent der bis zum Ablauf der nächsten erreichbaren ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlenden Gesamtvergütung als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Abnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

8. NUTZUNG DER MIETOBJEKTE, ERFORDERLICHE ANSCHLÜSSE UND VERBINDUNGEN ZWISCHEN SKILLCAMPVR UND MIETOBJEKT

Der Kunde(n) hat die für den Betrieb erforderlichen Anschlüsse und Verbindungen am Aufstellungsort zur Verfügung zu stellen. Der Kunde(n) hat die Empfehlungen des Lieferanten und des Herstellers sowie behördliche Vorschriften, die den Betrieb des Mietobjekts betreffen, zu beachten und an die Nutzung oder an den Besitz des Mietobjekts anknüpfende Gebühren und sonstige Abgaben zu tragen.

Zum Betreiben des Mietobjekts ist eine leistungsfähige Internetverbindung zwischen SkillCampVR und Mietobjekt erforderlich. Im Rahmen dieser Verbindung werden durch SkillCampVR auch personenbezogene Daten empfangen, gespeichert und verarbeitet. Der Kunde(n) ist damit einverstanden. Näheres hierzu ergibt sich aus unserem Informationsblatt zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO, welches dem Kunden ausgehändigt wurde.

9. REPARATUREN DER MIETOBJEKTE

Reparaturen werden bei Bedarf durchgeführt. Die Verpflichtung von SkillCampVR zur Durchführung der Reparaturen der Mietobjekte ist am angegebenen Sitz der Unreal Estates UG zu erfüllen. Hierzu übersendet der Kunde das Mietobjekt auf dem postalischen Wege an die Postadresse der Unreal Estates UG. Sofern diese der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Mietobjektes erbracht werden, sind Anfahrts-, Arbeits- Ersatzteil- und Portokosten von der Miete umfasst. Nicht umfasste Leistungen werden an den Kunden weiterberechnet. Der Kundendienst ist berechtigt, unmittelbar mit dem Kunden abzurechnen. Zusätzliche Fahrtkosten und Arbeitszeiten des Technikers, welche aufgrund eines Verschuldens des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

10. SACHGEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware oder die Geräte an den Kunden geliefert worden sind. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen die Gefahren mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

11. VERSICHERUNG, NACHWEIS, VERSICHERUNGSLEISTUNG

Der Kunde verpflichtet sich auf eigene Kosten mit einem zugelassenen Versicherer seiner Wahl eine Rahmen-Sachversicherung abzuschließen.  Das Bestehen eines solchen Versicherungsschutzes ist SkillCampVR gegenüber nachzuweisen.

Der Kunde tritt die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen einen etwaigen Schadensverursacher hiermit an den SkillCampVR ab. Auf dessen Verlangen ist der Kunde(n) verpflichtet, diese Ansprüche im Auftrag des SkillCampVRs auf eigene Kosten geltend zu machen und Zahlung an den SkillCampVR zu verlangen. Einen im Versicherungsvertrag vorgesehenen Selbstbehalt trägt der Kunde(n). Ersatzleistungen sind für die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung bzw. für den Ausgleich des Schadens zu verwenden.

12. RECHTE UND PFLICHTEN BEI MÄNGELN DER MIETOBJEKTE

Im Falle eines Mangels steht SkillCampVR das Wahlrecht der jeweiligen Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) zu. Dabei ist SkillCampVR nach eigener Wahl berechtigt, (a) die Hardware mit Neuteilen oder Teilen, die in Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit Neuteilen entsprechen, zu reparieren oder (b) die Hardware durch ein Modell zu ersetzen, das aus neuen und/oder zuvor bereits benutzten, im Hinblick auf Leistung und Funktionsfähigkeit neuwertigen Teilen besteht. Das Recht, wegen eines Mangels eines Mietobjekts die Zahlung des Mietzinses ganz oder teilweise zu verweigern oder sonstige Rechte geltend zu machen, steht dem Kunde(n) erst zu, wenn SkillCampVR trotz Setzung einer angemessenen Frist weder den Mangel beseitigt noch die sofortige Lieferung eines gleichwertigen und dem Kunde(n) zumutbaren Ersatzmietobjekts angeboten hat oder wenn er nach Zustimmung des Kunde(n)s das angebotene Ersatzmietobjekt nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt hat. Das Gleiche gilt bei Mängeln der gelieferten Materialien oder des gelieferten Zubehörs sowie sinngemäß bei Mängeln einer Werkleistung.

SkillCampVR ist im Rahmen der Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt, die auf dem Vertragsgegenstand installierte Drittsoftware stets entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Lizenzgebers aktuell zu halten, soweit dies dem Kunden zumutbar und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

13. VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT, HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG

Soweit der Vertragsgegenstand – in Verbindung mit SkillCampVR-Standard-Applikationen von SkillCampVR sowie durch den Kunden oder im Rahmen der Erstinstallation durch SkillCampVR installierten Drittsoftware – in der Lage ist, automatisierte Entscheidungen zu treffen und/oder ohne weiteres Zutun zu agieren, wird der Kunde sicherstellen, dass stets eine Beaufsichtigung durch einen Menschen erfolgt. Dem Kunden obliegt die diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht.

Der Kunde wurde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über mögliche Gefahren und Risiken (z.B. die Möglichkeit einer Verursachung von Sach- oder Personenschäden durch Anprellschäden o.ä.) im Zusammenhang der Nutzung des Mietobjektes in elektronischer Form (Aufklärungsbogen) informiert. Der Kunde hat dementsprechend im Hinblick auf die spezifischen Gefahren und Risiken, die von automatisierter Software ausgehen, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Sach- und Personenschäden zu ergreifen.

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet SkillCampVR Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

  • bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die SkillCampVR eine Garantie übernommen hat;
  • bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf Euro 20 000,– pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens Euro 50 000,– aus diesem Vertrag;
  • darüber hinaus, soweit SkillCampVR gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

SkillCampVR bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet SkillCampVR nur, wenn SkillCampVR die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Soweit eine Haftung von SkillCampVR ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen dessen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Verjährungsfrist wird auf ein Jahr verkürzt. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens SkillCampVR, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Personenschäden.

Etwaige von SkillCampVR eingeräumte Garantien für bestimmte Hardware oder von den Herstellern bestimmter Hardware eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Mängeln. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung in eigenem Interesse. Im Gewährleistungsfall kann es erforderlich sein, die Datenspeicher des Vertragsgegenstandes auszutauschen oder zeitweilig zu löschen (Neuformatierung), was zu einem Datenverlust führen kann. Der Kunde ist daher insbesondere im Gewährleistungsfall verpflichtet, vor der Durchführung der Nachbesserung oder Nachlieferung durch SkillCampVR eine Datensicherung durchzuführen.

14. ANPASSUNG ABNAHMEPREIS

Ändern sich die Kosten, die SkillCampVR durch Wartung, Instandsetzung und/oder Lieferung von Verbrauchsmaterial entstehen (Material bzw. Arbeitslohn), nachweisbar um mehr als 3 %, so können beide Parteien eine entsprechende Anpassung der Preise verlangen. Die Anpassung wird mit dem Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, nicht jedoch vor Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Vertrags und frühestens vier Wochen nach Zugang des schriftlichen Anpassungsverlangens.

15. HINWEIS AUF DRITTSOFTWARE

Möchte der Kunde auf der vertragsgegenständlichen Hardware eine bestimmte Software betreiben, muss er diese bzw. die diesbezüglichen Nutzungsrechte gesondert erwerben.

(Vorinstallierte) Software oder digitale Inhalte des Herstellers der vertragsgegenständlichen Hardware oder eines Dritten (nachfolgend „Drittsoftware“ genannt) sind nicht Vertragsgegenstand des Mietvertrages.

Soweit im Bestellschein, den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten ausdrücklich geregelt, führt SkillCampVR jedoch die Erstinstallation und Konfiguration der für die Nutzung der Hardware erforderlichen Drittsoftware (insbesondere der Betriebssoftware) durch. In Bezug auf die Drittsoftware gelten allein die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Dritten (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt).

Eine Übertragung von Nutzungsrechten oder die Übernahme sonstiger Pflichten (erneute Installation, Pflege und Wartung o.ä.) durch SkillCampVR findet nicht statt, es sei denn dies wird abweichend vereinbart. Für etwaige Fehler und sonstige Mängel im Zusammenhang mit der Drittsoftware ist allein der Lizenzgeber verantwortlich.

Die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen für die zu installierende Drittsoftware werden dem Kunden im Vorfeld des Vertragsabschlusses überlassen. Durch die Bestellung der vertragsgegenständlichen Hardware bzw. den Vertragsschluss mit SkillCampVR über den Miete der Hardware akzeptiert der Kunde diese Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber und weist SkillCampVR an, die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen gegenüber dem bzw. den Lizenzgeber(n) in seinem Namen anzuerkennen.

16. AKTIVIERUNG VON SKILLCAMPVR-STANDARD-APPLIKATIONEN

In der Regel bestehen SkillCampVR-Standard-Applikationen aus Softwarekomponenten, die für bestimmte Hardware und Softwareumgebungen programmiert sind (nachfolgend „SkillCampVR-Software“ genannt), in Verbindung mit einem Zugang zu einem Online-Portal von SkillCampVR, über das Konfigurationen und der Transfer sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Inhalten vorgenommen werden können (nachfolgend „SkillCampVR-Online-Portal“ genannt). Einzelheiten zu den jeweiligen SkillCampVR-Standard-Applikationen, insbesondere zur jeweils erforderlichen Hard- und Softwareumgebung und zum Funktionsumfang sind in den Leistungsbeschreibungen geregelt.

Sonstige Leistungen, wie die Installation und Konfiguration von Software oder die Einweisung und Schulung des Kunden oder dessen Mitarbeiter sind nicht Vertragsgegenstand, können aber zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart werden. Nach Wahl von SkillCampVR wird dem Kunden die für die Nutzung von SkillCampVR-Standard-Applikationen erforderliche SkillCampVR-Software entweder auf einem geeigneten Datenträger oder zum Download über das Internet zur Verfügung gestellt. Erforderliche Zugangsdaten teilt SkillCampVR dem Kunden mit. Sollten weitere Komponenten erforderlich sein, wie z. B. ein Hardware-Dongle, wird SkillCampVR dem Kunden diese für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen.

Soweit eine Aktivierung erforderlich ist, muss der Kunde die hierfür bei bestehender Internetverbindung bereitgestellte Funktion nutzen (nachfolgend „Aktivierung“ genannt). Die Aktivierung ist nach einer Neu-Installation zu wiederholen. Zur Überprüfung, ob die Aktivierung noch gültig ist, wird bei bestehender Internetverbindung in regelmäßigen Abständen eine Anfrage an SkillCampVR gesendet (nachfolgend „Lizenzverifikation“ genannt).

Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen an Dritte, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, nicht weitergegeben werden. Sie sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Zugangsdaten sollten zudem zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geändert werden. Besteht Anlass zu der Vermutung, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet für alle Folgen der Drittnutzung, sofern ein Missbrauch von Zugangsdaten von ihm zu vertreten ist.

17. NUTZUNGSUMFANG DER SOFTWARE

Mit Zahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts ist der Kunde berechtigt, SkillCampVR-Standard-Applikationen in dem in diesen AGB und in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen festgelegten Umfang zu nutzen.

Sofern in dem Bestellschein, in den Leistungsbeschreibungen und in den Preislisten nichts anderes vereinbart ist, räumt SkillCampVR dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Nutzungsentgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, örtlich unbeschränkte Recht ein, SkillCampVR-Software während der Vertragslaufzeit in dem in diesen AGB genannten Umfang zu nutzen. Die vertragsgemäße Nutzung von SkillCampVR-Software umfasst neben der Installation sowie dem Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen von SkillCampVR-Software auf der erforderlichen Hardware, den Nutzungsumfang, wie er in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist.

Der Kunde ist nicht berechtigt, SkillCampVR-Standard-Applikationen Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, SkillCampVR-Standard-Applikationen zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen, zu ändern oder zu bearbeiten. Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig, soweit dies nicht gesetzlich gestattet ist.

Überlässt SkillCampVR dem Kunden Ergänzungen (z. B. Updates, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z. B. Upgrade), welche die früher überlassene Software (,,Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Stellt SkillCampVR eine neue Version der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von SkillCampVR, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt.

Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Daten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden. Der Kunde wird mit seinen Mitarbeitern eine entsprechende Vereinbarung treffen und ihnen jeglichen Missbrauch sowie die Verletzung Rechte Dritter untersagen.

Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, erlöschen die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte umgehend automatisch. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung von SkillCampVR-Standard-Applikationen unverzüglich und vollständig einzustellen und die auf seinen Systemen installierte SkillCampVR-Software zu löschen. SkillCampVR ist in diesen Fällen zur Sperrung der Zugänge des Kunden bis hin zur Löschung gesetzeswidriger Inhalte und Daten berechtigt. Zudem hat SkillCampVR bei wiederholtem Verstoß gegen diese Vorschrift das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung.

18. VERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE

SkillCampVR schuldet dem Kunden eine Verfügbarkeit der Software und der Daten am Übergabepunkt von 95 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der zentrale Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SkillCampVR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software und der Daten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

Übergabepunkt für Software und die dort gespeicherten Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von SkillCampVR. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und SkillCampVR bis zum Übergabepunkt ist SkillCampVR nicht verantwortlich. SkillCampVR ist berechtigt, bei der Vertragserfüllung Nachunternehmer einzusetzen.

SkillCampVR ist zur sofortigen Sperrung des SkillCampVR-Online-Portals berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass vom Kunden dort gespeicherte Daten Schadsoftware enthalten, rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte SkillCampVR davon in Kenntnis setzen. SkillCampVR ist verpflichtet, den Kunden von der Sperrung und dem Grund für die Sperrung unverzüglich zu unterrichten. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

19. MÄNGEL DER SOFTWARE UND DEREN BESEITIGUNG, INSTANDHALTUNG, UPDATES UND UPGRADES

SkillCampVR wird auftretende Mängel in angemessener Zeit beseitigen. Hierzu werden dem Kunden nach Wahl von SkillCampVR (a) der Fehlerbehebung dienende Updates, Patches o.ä. oder (b) eine neue Softwareversion zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist zur Installation der zur Verfügung gestellten Dateien verpflichtet.

Die Pflicht zur Mängelbeseitigung und Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung von SkillCampVR-Standard-Applikationen an veränderte Einsatzbedingungen oder technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung ,insbesondere Änderung/Austausch der Hard- oder Softwareumgebung einschließlich des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität z. B. zu neuen Datenformaten (nachfolgend zusammenfassend „technische Entwicklungen“ genannt). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung von Aktualisierungen, die der Funktionserweiterung dienen („Upgrades“) und/oder auf Anpassung an technische Entwicklungen.

SkillCampVR ist auch ohne das Vorliegen eines Mangels berechtigt, SkillCampVR-Standard-Applikationen an dem jeweiligen Stand der Technik und an technische Entwicklungen anzupassen oder hierzu zu ändern, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von SkillCampVR-Standard-Applikationen auch im Hinblick auf sich ändernde Betriebssysteme und übrige Drittsoftware, für welche die SkillCampVR-Standard-Applikationen entwickelt wurden, gegenüber dem Kunden und anderen Nutzern erhalten zu können (nachfolgend „Fortentwicklungen“ genannt).

Bedingt eine Fortentwicklung eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfangs von SkillCampVR-Standard-Applikationen, oder ergeben sich aufgrund einer Fortentwicklung oder technischen Entwicklungen zusätzliche und/oder geänderte, insbesondere technische Anforderungen, wird SkillCampVR dies dem Kunden in einem angemessenen Zeitabstand von in der Regel drei (3) Monaten vor der beabsichtigten Fortentwicklung ankündigen, soweit nicht aufgrund der Art der beabsichtigten Fortentwicklung ein kürzerer Zeitabstand geboten ist. In der Ankündigung weist SkillCampVR den Kunden auf sein Recht zum Widerspruch sowie die Voraussetzungen des Kündigungsrechts von SkillCampVR hin.

Der Kunde ist verpflichtet, SkillCampVR unverzüglich nach Zugang der Ankündigung einer Fortentwicklung mitzuteilen, ob er der Fortentwicklung vor dem Hintergrund der ihm in der Ankündigung mitgeteilten Umstände zustimmt oder dieser widerspricht. Stimmt der Kunde der Fortentwicklung nicht bis spätestens einen (1) Monat vor dem Anpassungszeitpunkt zu, so hat SkillCampVR das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Anpassungszeitpunkt zu kündigen.

20. MITWIRKUNGS-, INFORMATIONS- UND SONSTIGE PFLICHTEN DES KUNDEN HINSICHTLICH HARDWARE- UND SOFTWARENUTZUNG

Der Kunde hat nach Aktivierung dafür Sorge zu tragen, dass in einem Abstand von längstens jeweils (60) sechzig Tagen eine funktionsfähige Internetverbindung zur Verfügung steht, um die Lizenzverifikation zu ermöglichen. SkillCampVR-Standard-Applikationen dürfen nur vertragsgemäß und nur im Rahmen des geltenden Rechts sowie der Leistungsbeschreibung genutzt werden. Es dürfen durch die Inanspruchnahme von SkillCampVR-Standard-Applikationen und/oder mittels SkillCampVR-Standard-Applikationen keine Rechtsverletzungen begangen werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass es durch die Nutzung von SkillCampVR-Standard-Applikationen nicht zu einer Schädigung von SkillCampVR oder von Dritten kommt. Der Kunde haftet allein für von ihn begangene Rechtsverletzungen.

Der Kunde ist verpflichtet, SkillCampVR Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies mindestens unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände des Auftretens. Von Dritten geltend gemachte Ansprüche und Forderungen wird der Kunde SkillCampVR ebenfalls unverzüglich anzeigen.S oweit dies angemessen und dem Kunden zumutbar ist, ist der Kunde zur Mitwirkung bei der Fehlersuche und -beseitigung verpflichtet. Insbesondere ist er insoweit verpflichtet, SkillCampVR unter Berücksichtigung der Hinweise von SkillCampVR zur Problemanalyse bei der Reproduktion eines Fehlverhaltens zu unterstützen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an SkillCampVR weiterzuleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die von SkillCampVR zur Fehlerbehebung bereitgestellten Updates, Patches o.ä. oder Softwareversionen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen, zu installieren.Der Kunde ist zu regelmäßigen Sicherungsmaßnahmen (Datensicherung etc.) verpflichtet. Im Hinblick auf die Datenlöschung durch SkillCampVR nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, seine Daten im erforderlichen Umfang rechtzeitig vor dem Beendigungszeitpunkt zu sichern. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung seitens SkillCampVR, wird es SkillCampVR dem Kunden ermöglichen, innerhalb von 10 Werktagen eine Datensicherung durchzuführen. Nach Ablauf dieser Frist ist SkillCampVR berechtigt, sämtliche Daten des Kunden aus allen Systemen von SkillCampVR zu löschen.

Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um SkillCampVR-Standard-Applikationen vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Er wird Originaldatenträger an einem sicheren Ort verwahren. Er wird seine Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsgemäßen Umfang hinaus unzulässig ist. Von SkillCampVR bereit gestellte Zugangsdaten hat der Kunde geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Kennzeichnungen der Software, der Datenträger oder des Begleitmaterials dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches.Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der SkillCampVR-Standard-Applikationen keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder die geeignet sind, die informationstechnischen Systeme von SkillCampVR oder eines Dritten zu schädigen (Viren, Malware o.ä.).

Soweit die von dem Kunden im Rahmen von SkillCampVR-Standard-Applikationen abgelegten Inhalte rechtlich geschützt sind, räumt der Kunde SkillCampVR alle erforderlichen Nutzungsrechte ein, damit SkillCampVR die Verpflichtungen nach diesen AGB erfüllen kann, insbesondere dem Kunden die Inhalte bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln.

Verletzt der Kunde diese Pflichten und die ihn aus den Leistungsbeschreibungen treffenden Pflichten, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

21. SCHADENSERSATZ BEI VERWENDUNG DURCH UNBERECHTIGTE DRITTE

Für den Fall, dass Leistungen der SkillCampVR von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch auftretende Schäden und anfallende Entgelte.

22. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN/ REFINANZIERUNG

Der Kunde(n) darf Rechte und / oder Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des SkillCampVRs übertragen oder verpfänden. Das gilt auch für eine Untervermietung. Die Verweigerung der Zustimmung berechtigt den Kunde(n) nicht zur Kündigung.

Erfordert die Refinanzierung dieses Mietvertrags die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag oder des gesamten Vertrags auf ein Finanzierungsinstitut, ist der Kunde(n) verpflichtet, einer Übertragung zuzustimmen, sofern dies für ihn nicht mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Vorsorglich wird zur Sicherung des Finanzierungsinstituts in einer Insolvenz des SkillCampVRs vereinbart: Ist das Finanzierungsinstitut berechtigt, die Mietobjekte durch Vermietung zu verwerten, ist der Kunde(n) verpflichtet, diesen Mietvertrag mit dem finanzierenden Institut oder einem von diesem benannten Dritten neu abzuschließen bzw. fortzusetzen. Der Kunde(n) darf dadurch rechtlich oder wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als er ohne den Insolvenzfall stünde.

23. ABREDEN MIT DRITTEN

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur unmittelbar zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Vereinbarungen, die der Kunde mit dem Lieferanten oder einem sonstigen Dritten abschließt, werden nicht Gegenstand dieses Vertrags und begründen keine Rechte und Pflichten von SkillCampVR.

24. GEHEIMHALTUNG, VERTRAULICHE INFORMATIONEN, DATENSCHUTZ

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die dem Vertragspartner offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • Beschreibungen der Trainingsszenarien, Dialoge in den Trainingsszenarien, Tutorial-Texte in den Szenen, Liste der Trainingsszenarien; bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die SkillCampVR eine Garantie übernommen hat;
  • Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how , Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • Jegliche Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf Euro 20 000,– pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens Euro 50 000,– aus diesem Vertrag;

Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Vertrag

Der Kunde erwirbt kein Eigentum oder – mit Ausnahme des Vertragszwecks – sonstige Nutzungsrechte an den Vertraulichen Informationen (insbesondere an der Software, Know-how, darauf angemeldeten oder erteilten Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) der Unreal Estates UG aufgrund dieses Vertrages oder sonst wegen konkludenten Verhaltens.

Der Kunde hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb des Vertragszwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.

Der Kunde wird die Software Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zur Software gewährt, über die Rechte des Kunden an der Software und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziff. 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse, die

  • zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren,
  • nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind,
  • nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind,
  • die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind,
  • die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen odernach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind,
  • soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.

Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn der Vertrag beendet ist, außer die Entwicklung ist inzwischen offenkundig, wofür die zur Geheimhaltung verpflichtete Vertragspartei die Beweislast trägt.

SkillCampVR hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Er stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. SkillCampVR bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen des Kunden. Die personenbezogenen Daten werden von SkillCampVR in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Sollte es doch einmal erforderlich sein, werden die Vertragsparteien einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung abschließen.

25. SONSTIGES, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („CISG“) Anwendung. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SkillCampVR München.

Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in diesen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.

Insbesondere in Fällen der Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten ist SkillCampVR berechtigt die AGB einseitig zu ändern, sofern diese den Kunden durch die Änderung nicht schlechter stellen. Hierzu wird SkillCampVR dem Kunden die neuen AGB in Textform zur Verfügung stellen und ihm eine Frist von vier Wochen zur Kenntnisnahme einräumen, in denen der Kunde den AGB widersprechen kann. Sollte der Kunde nicht innerhalb dieser vier Wochen widersprechen, so gelten die neuen AGB von ihm als angenommen. SkillCampVR wird den Kunden zum Zeitpunkt der Zusendung der neuen AGB mit der Fristsetzung auf die Rechtsfolge hinweisen.

Die etwaige Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit des Vertrages im Übrigen. Derartige Bestimmungen sollen vielmehr durch Regelungen ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem Willen der Parteien am besten entsprechen. Kann der diesbezügliche Wille der Parteien nicht festgestellt werden, gelten – soweit vorhanden – die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Auslegungsregel findet auch auf mehrdeutige oder widersprüchliche Regelungen und etwaige Vertragslücken Anwendung.